Nachteilsausgleiche für Studien- und Prüfungsleitungen
Nachteilsausgleiche sind Maßnahmen,
die als angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention
von der Universität gewährt werden müssen,
wenn Studierende in Folge der Wechselwirkung
ihrer gesundheitlichen Situation mit den vorgegebenen Bedingungen (Behinderung/chronische Erkrankung)
nicht vollumfänglich und gleichberechtigt am Studium und an Prüfungen teilhaben können.
Studierende haben darauf einen Rechtsanspruch,
solange eine barrierefrei gestaltete Prüfungs- oder Studiensituation entsprechend der individuellen gesundheitlichen Situation
nicht eingerichtet ist.
Wichtig: Die begründende gesundheitliche Situation muss mindestens 6 Monate bestehen und eine wesentliche Verbesserung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten
oder es droht eine Behinderung einzutreten.
Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen dazu, wie das Verfahren für die Gewährung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs an der Martin-Luther-Universität geregelt ist.